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„Die Messvorschriften waren längst überfällig, in der Schweiz begrüssen wir die DIN sehr“

Die DIN 7396 schafft einheitliche Prüfgrundlagen in Deutschland – sie hat aber auch Auswirkungen auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Stefan Schoenwald ist Leiter des Bereichs Bauakustik der EMPA, ein interdisziplinäres Forschungs- und Dienstleistungsinstitut für Materialwissenschaften und Technologieentwicklung in der Schweiz. Welche Auswirkungen der Weißdruck auf die aktuelle Arbeit des Prüfinstituts und für Planer in der Schweiz hat, schildert er im Interview mit der Statikus-Redaktion.

Herr Schoenwald, wie sehen Sie in der Schweiz die DIN 7396?

SCHOENWALD Generell sind wir der Meinung, dass die DIN eine sehr gute Sache ist, weil sie eine bisher undefinierte Situation klärt. Bisher gab es viele verschiede Prüfmöglichkeiten mit einer Vielfalt an Ergebnissen, die man allerdings nicht vergleichen konnte. Jetzt gibt es einheitliche Mess- und Einbaubedingungen, z. B. in Bezug auf die Größe der Treppenpodeste.

In der Schweiz gibt es keine mit der DIN 7396 vergleichbaren Vorgaben. Wie prüfen Sie?

Wir messen im Prinzip nach dem Verfahren der Podest-Trittschallpegeldifferenz, die in der DIN 7396 beschrieben wird. Es wird ein Treppenpodest fest eingemauert, der Trittschallpegel bestimmt und danach die Differenz zum entkoppelten Zustand berechnet. Von daher ist die DIN eigentlich nur eine Hilfestellung für uns. Wir müssen uns jetzt nicht mehr rechtfertigen oder ausführlich beschreiben, nach welcher Methode wir messen. Wir können jetzt auf die DIN verweisen.

Gibt es Unterschiede zum Prüfaufbau, wie Sie ihn bereits praktizieren?

Kaum. In der DIN ist eine relativ schwere Wand beschrieben, in der Schweiz haben wir eigentlich bisher leichteres Mauerwerk verwendet. Hier wird nämlich häufig der Swiss-Modul-Ziegelstein verbaut. Aber ich denke, dass die Unterschiede sehr gering sind. Wir werden uns in Zukunft an die Vorgaben der DIN halten, um die Ergebnisse mit Messungen aus Deutschland vergleichbar zu machen.

Sehen Sie Punkte für Verbesserungspotential?

Der einzige Kritikpunkt wäre, dass das Verfahren, das die Trittschall-Pegelminderung festhält, lediglich als Anhang zur DIN veröffentlicht wurde. Im Hauptteil hätte man der Ermittlung mehr Gewicht verleihen können. Die DIN lässt an manchen Punkten noch Freiheiten, z. B. bei der Aufbringung der Last auf das Treppenpodest. Es wird eine Empfehlung für Druckzylinder gegeben, rein theoretisch könnte man aber auch flächige Last aufbringen. Das könnte man noch etwas genauer beschreiben.

Welche normativen Regeln gibt die Schweiz Planern an die Hand, die den Nachweis führen müssen, dass im Gebäude der Trittschallschutz eingehalten wird?

Es gibt die SIA 181. Sie gibt nur Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau vor. In den schweizerischen Normen werden allerdings keine Vorgaben gegeben, wie der Nachweis zu führen ist. Letztendlich ist es den Planern überlassen, wie sie den Nachweis führen und wie sie sicherstellen, dass der Schallschutz im Gebäude eingehalten worden ist. Deshalb liegt es nahe, sich am deutschsprachigen Raum zu orientieren. Sie greifen gerne auf Hilfsmittel aus Deutschland zurück und führen hierüber den Nachweis.

Vielen Dank für das Interview, Herr Schoenwald.

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